Von einem ganzen Hirschfell wurde jeweils eine Hälfte chromgegerbt und eine Hälfte mit synthetisch-vegetabilen Gerbstoffen gegerbt. Anschließend wurden Referenzmuster nach IUC2 entnommen und konventionell mittels oxidativer Schmelze bestimmt. Zuletzt wurden die Lederreferenzmuster mit dem Röntgenfluoreszenzspektrometer gemessen und Chrom qualitativ bestimmt.
Die Arbeit beinhaltete die Erstellung einer IR-Spektrendatenbank mit den im Laborunterricht üblichen Substanzen. Dabei gibt es, je nach Substanz Unterschiede in der Messart und der Probenvorbereitung.
Für die Messungen wurden sowohl ein FTIR-Gerät mit Küvettenfenster als auch einen Aufsatz für ATR-Messungen verwendet.
In den Strahlengang kamen feste Substanzen, welche mit Kaliumbromid verrieben und dann zu KBr-Presslingen gepresst wurden oder flüssige Substanzen welche direkt zwischen zwei Siliziumplättchen aufgetropft wurden.
Bei dem ATR-Aufsatz konnte eine flüssige oder feste Probe direkt ohne notwendige Vorbereitung aufgebracht und gemessen werden.
Die erhaltenen Spektren wurden interpretiert, wobei die Präzision der Messung abgeschätzt werden sollte. Als weitere Überprüfung, für die Reinheit der Substanz, wurde eine Dünnschichtchromatographie für alle gemessen Substanzen durchgeführt. Dabei musste Rücksicht auf die Löslichkeit der Substanzen genommen werden.
Es sollten verschiedene Trennverfahren untersucht werden, die zur Entfernung von Zink, Nickel und Chrom(VI) aus Abwässern dienen.
Es sollten Verfahren gefunden werden, bei denen die Konzentration der Elemente nicht den gesetzlichen Grenzwert für die Einleitung in Fließgewässer überschreiten.
Alle Versuche die zu einer Überschreitung des Grenzwertes der oben genannten Elemente führten, wurden dokumentiert.
Als gesetzlicher Grenzwert wurde die Abwasseremissionsverordnung herangezogen.
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