Dem SGA obliegt unter anderem die Entscheidung über mehrtägige Schulveranstaltungen, die Hausordnung, die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen und schulautonome Schulzeitregelungen.
Weiters hat der SGA eine beratende Funktion bezüglich wichtiger Fragen des Unterrichts, Fragen der Erziehung, Fragen der Planung von Schulveranstaltungen und der Wahl von Unterrichtsmitteln.
Dem Schulgemeinschaftsausschuss gehören die Schulleiterin und je drei Vertreter der LehrerInnen, der SchülerInnen und der Erziehungsberechtigten an.
LehrervertreterInnen | SchülervertreterInnen | ElternvertreterInnen |
---|---|---|
Prof. SCHWAHA-SCHMID | DIELACHER Jakob | Frau NOSEK |
Prof. ARIGER | BRAUN Hugo | Herr NOWOTNY |
Prof. ZEILINGER | KAMPER Philip | Frau BÖCK |
Den Vorsitz im Schulgemeinschaftsausschuss führt die Schulleiterin. Jedem Mitglied der im Schulgemeinschaftsausschuss vertretenen Gruppen (LehrerInnen, SchülerInnen, Erziehungsberechtigte) kommt eine beschließende Stimme zu. Die Schulleiterin hat keine beschließende Stimme.
Der SGA tagt mindestens zweimal innerhalb eines Schuljahres. Wenn eine Entscheidung erforderlich ist oder eine Beratung zweckmäßig erscheint bzw. wenn dies ein Drittel der Mitglieder des Schulgemeinschaftsausschusses unter gleichzeitiger Einbringung eines Antrages auf Behandlung einer Angelegenheit verlangt, hat die Schulleiterin den Schulgemeinschaftsausschuss zusätzlich einzuberufen.
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